EBewMG

Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz

Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln

Vom 10.3.2026

Abschnitt 3
Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren

§ 17

Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren gemäß Artikel 16 Absatz 10 Satz 2 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 gelten die Vorschriften des Fünften Abschnitts des Zweiten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend.