DVLStHV

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Vom 15.7.1975

Zuletzt geändert am 12.7.2017

§ 3

Anerkennungsurkunde

Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält

1. die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,
2. Ort und Datum der Anerkennung,
3. Namen und Sitz des Vereins,
4. die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,
5. Dienstsiegel und
6. Unterschrift.