DSLBUmwG

DSL Bank-Umwandlungsgesetz

Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft

Vom 16.12.1999

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 6

Erste Hauptversammlung

1Der Vorstand beruft die erste Hauptversammlung spätestens bis zum 31. März 2000 ein. 2Diese Hauptversammlung wählt zehn Mitglieder des Aufsichtsrats. 3Zehn weitere Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.