Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft
Vom 16.12.1999
Zuletzt geändert am 22.12.2023
1Die Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang zu diesem Gesetz festgestellt. 2Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.