1Um ein angemessenes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, sollten die Anbieter von Vermittlungsdiensten im Einklang mit den harmonisierten Anforderungen dieser Verordnung in maschinenlesbarem Format einen Jahresbericht über die von ihnen betriebene Moderation von Inhalten, einschließlich der Maßnahmen, die sie zur Anwendung und Durchsetzung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen, öffentlich zugänglich machen. 2Um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden, sollten diese Transparenzberichtspflichten nicht für Anbieter gelten, die Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission sind, und bei denen es sich nicht um sehr große Online-Plattformen im Sinne dieser Verordnung handelt.