DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

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1In Anbetracht ihrer besonderen Rolle und Reichweite ist es angebracht, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen zusätzliche Anforderungen im Hinblick auf Information und Transparenz ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen. 2Folglich sollten Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Amtssprachen aller Mitgliedstaaten bereitstellen, in denen sie ihre Dienste anbieten, und ferner den Nutzern eine kompakte und leicht lesbare Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. 3In derartigen Zusammenfassungen sollten die Hauptelemente der Informationspflichten genannt werden, einschließlich der Möglichkeit, sich auf einfache Weise gegen optionale Klauseln zu entscheiden.