DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(149)

1Unbeschadet des Rechts der Nutzer, sich an einen Vertreter gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlament und des Rates zu wenden oder jede andere Art von Vertretung nach nationalem Recht in Anspruch zu nehmen, sollten die Nutzer auch das Recht haben, eine juristische Person oder eine öffentliche Stelle mit der Ausübung ihrer in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte zu beauftragen. 2Zu diesen Rechten können die Rechte im Zusammenhang mit der Einreichung von Meldungen, der Anfechtung der Entscheidungen von Anbietern von Vermittlungsdiensten und der Einlegung von Beschwerden gegen Anbieter wegen Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung gehören. 3Bestimmte Stellen, Organisationen und Vereinigungen verfügen über besondere Sachkenntnis und Kompetenz bei der Aufdeckung und Meldung fehlerhafter oder ungerechtfertigter Entscheidungen zur Moderation von Inhalten, und ihre Beschwerden im Namen der Nutzer des betreffenden Dienstes können sich positiv auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit im Allgemeinen auswirken. 4Daher sollten die Anbieter von Online-Plattformen diese Beschwerden unverzüglich bearbeiten.