DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 1.12.2022

(140)

Da Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung durch Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen mit besonderen Herausforderungen verbunden sein können und wirksame Maßnahmen angesichts ihres Umfangs und ihrer Auswirkungen und der möglicherweise resultierenden Schäden gleichzeitig sehr wichtig sind, sollte die Kommission über wirksame Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse verfügen, um in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsmaßnahmen treffen zu können, wobei das Grundrecht auf Anhörung und Akteneinsicht im Kontext des Durchsetzungsverfahrens, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die Rechte und Interessen der Beteiligten umfassend zu berücksichtigen sind.