DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

(90)

1Die kohärente, wirksame und komplementäre Durchsetzung der verfügbaren Rechtsinstrumente gegenüber Torwächtern erfordert eine Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Kommission und nationalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. 2Die Kommission und die nationalen Behörden sollten zusammenarbeiten und ihre Maßnahmen koordinieren, die für die Durchsetzung der verfügbaren Rechtsinstrumente gegenüber Torwächtern im Sinne dieser Verordnung erforderlich sind, und den in Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten. 3Die Unterstützung der Kommission durch nationale Behörden sollte auch darin bestehen können, dass sie der Kommission alle erforderlichen in ihrem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen oder der Kommission auf Anfrage bei der Ausübung ihrer Befugnisse behilflich sind, damit diese die ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben besser wahrnehmen kann.