DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Im Hinblick auf Cloud-Computing-Dienste sollte die Verpflichtung, keine Daten gewerblicher Nutzer zu verwenden, auf Daten ausgeweitet werden, die gewerbliche Nutzer des Torwächters bereitstellen oder generieren, wenn sie den Cloud-Computing-Dienst des Torwächters oder dessen Geschäft für Software-Anwendungen nutzen, über den Endnutzer von Cloud-Computing-Diensten auf Software-Anwendungen zugreifen können. 2Diese Verpflichtung sollte das Recht des Torwächters unberührt lassen, aggregierte Daten für die Erbringung anderer Dienste, die zusammen mit seinem zentralen Plattformdienst oder zu dessen Unterstützung erbracht werden, z. B. Datenanalyse-Dienste, zu nutzen, sofern dabei die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG sowie die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf solche Dienste eingehalten werden.