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DIS-SchO 98
DIS-Schiedsgerichtsordnung 98
Vom 1.7.1998
NICHT MEHR IN KRAFT
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Schiedsrichterauswahl
§ 3
Anzahl der Schiedsrichter
§ 4
Anzahl von Schriftsätzen und Anlagen
§ 5
Übersendungen
§ 6
Einleitung des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 7
Kosten bei Einleitung des Verfahrens
§ 8
Übersendung der Klage an Beklagten
§ 9
Klageerwiderung
§ 10
Widerklage
§ 11
Kosten bei Erhebung einer Widerklage
§ 12
Schiedsgericht mit 3 Schiedsrichtern
§ 13
Mehrheit von Parteien auf Kläger- oder Beklagtenseite
§ 14
Einzelschiedsrichter
§ 15
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
§ 16
Annahme des Schiedsrichteramtes
§ 17
Bestellung der Schiedsrichter
§ 18
Ablehnung eines Schiedsrichters
§ 19
Verhinderung eines Schiedsrichters
§ 20
Einstweiliger Rechtsschutz
§ 21
Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 22
Verfahrenssprache
§ 23
Anwendbares Recht
§ 24
Verfahren
§ 25
Vorschuss für das Schiedsgericht
§ 26
Rechtliches Gehör
§ 27
Sachverhaltsermittlung
§ 28
Mündliche Verhandlung
§ 29
Verhandlungsprotokoll
§ 30
Säumnis einer Partei
§ 31
Beendigung des Erkenntnisverfahrens
§ 32
Vergleich
§ 33
Erlass des Schiedsspruchs
§ 34
Der Schiedsspruch
§ 35
Kostenentscheidung
§ 36
Übersendung des Schiedsspruchs
§ 37
Auslegung und Berichtigung eines Schiedsspruchs
§ 38
Wirkung des Schiedsspruchs
§ 39
Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 40
Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 41
Verlust des Rügerechts
§ 42
Veröffentlichung des Schiedsspruchs
§ 43
Vertraulichkeit
§ 44
Haftungsausschluss
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