DIFG

Digitalinfrastrukturfondsgesetz

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“

Vom 17.12.2018

Zuletzt geändert am 14.7.2020

§ 1

Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Digitale Infrastruktur“ errichtet.