DGA

Daten-Governance-Rechtsakt

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Vom 3.6.2022

Zuletzt geändert am 21.12.2023

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1Um insbesondere im Zusammenhang mit Daten, die altruistisch für die wissenschaftliche Forschung und für statistische Zwecke zur Verfügung gestellt werden das Vertrauen in das Verfahren der Einwilligung und des Widerrufs zu fördern und für mehr Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit darin zu sorgen, sollte ein europäisches Einwilligungsformular für Datenaltruismus entwickelt und bei der altruistischen Datenweitergabe verwendet werden. 2Ein solches Formular sollte für die betroffenen Personen zu mehr Transparenz darüber beitragen, dass ihre Daten in Übereinstimmung mit ihrer Einwilligung und unter uneingeschränkter Einhaltung der Datenschutzvorschriften abgerufen und verwendet werden. 3Es sollte auch die Erteilung und den Widerruf der Einwilligung erleichtern und verwendet werden, um den Datenaltruismus von Unternehmen zu vereinheitlichen und einen Mechanismus bereitzustellen, der es diesen Unternehmen ermöglicht, ihre Erlaubnis zur Nutzung der Daten zurückzuziehen. 4Um den Besonderheiten einzelner Sektoren – auch aus datenschutzrechtlicher Sicht – Rechnung zu tragen, sollte das europäische Einwilligungsformular für Datenaltruismus modular aufgebaut sein, damit es an bestimmte Sektoren und für verschiedene Zwecke angepasst werden kann.