DGA

Daten-Governance-Rechtsakt

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Vom 3.6.2022

Zuletzt geändert am 21.12.2023

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1Es sollte ein Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Daten-Governance auf der Grundlage einer vertrauenswürdigen Datenweitergabe in der Union erfolgt. 2Die Vorteile eines vertrauenswürdigen Umfelds ließen sich am besten dadurch erreichen, dass eine Reihe von Anforderungen an die Erbringung von Datenvermittlungsdiensten geknüpft würde, ohne dass jedoch eine ausdrückliche Entscheidung oder ein Verwaltungsakt der zuständigen Behörde für die Erbringung solcher Datenvermittlungsdienste erforderlich wäre. 3Durch das Anmeldeverfahren sollten keine unnötigen Hindernisse für KMU, Start-up-Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft entstehen, und es sollte dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung folgen.