DGA

Daten-Governance-Rechtsakt

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Vom 3.6.2022

Zuletzt geändert am 21.12.2023

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1Die Anbieter von Datenvermittlungsdiensten sollten auch Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen, und über entsprechende Verfahren verfügen. 2Dies gilt insbesondere dann, wenn die gemeinsame Datennutzung es den Unternehmen ermöglicht, Kenntnis der Marktstrategien ihrer tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerber zu erlangen. 3Zu den sensiblen wettbewerbsrelevanten Informationen gehören in der Regel Informationen über Kunden, künftige Preise, Produktionskosten, Mengen, Umsätze, Verkäufe oder Kapazitäten.