1Damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren kann, sollten Anbieter von Datenvermittlungsdiensten angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Interoperabilität innerhalb eines Sektors und zwischen verschiedenen Sektoren sicherzustellen. 2Zu diesen angemessenen Maßnahmen könnte gehören, dass die bestehenden, allgemein verwendeten Standards des Sektors, in dem der Anbieter von Datenvermittlungsdiensten tätig ist, eingehalten werden. 3Der Europäische Dateninnovationsrat sollte gegebenenfalls der Einführung zusätzlicher Industriestandards den Weg ebnen. 4Anbieter von Datenvermittlungsdiensten sollten die vom Europäischen Dateninnovationsrat festgelegten Maßnahmen für die Interoperabilität zwischen Datenvermittlungsdiensten rechtzeitig umsetzen.