Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung
Vom
4.5.2016
Zuletzt geändert am
21.12.2022
Teil 5
Expertengremium; Kostenerstattung
§ 24
Expertengremium
Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie Fortentwicklung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Expertengremium ein.