DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 16.12.2019

Zuletzt geändert am 20.3.2020

Grundsatz 5

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance).