DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

Empfehlungen und Anregung:

A.4

Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.