DCGK

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vom 28.4.2022

4. Leistungen bei Vertragsbeendigung
Empfehlungen und Anregung:

G.12

Im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen.