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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

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1Um einer Bindung an bestimmte Anbieter zu Lasten des Wettbewerbs und der Entwicklung neuer Dienste entgegenzuwirken, bedarf es eines ambitionierten und innovationsfördernden regulatorischen Konzepts für Interoperabilität. 2Die Interoperabilität zwischen Datenverarbeitungsdiensten erfordert mehrere Schnittstellen und Infrastrukturebenen sowie Software und beschränkt sich selten auf die einfache Frage, ob sie erreicht werden kann oder nicht. 3Der Aufbau der nötigen Interoperabilität ist vielmehr von einer Kosten-Nutzen-Analyse abhängig, mit der ermittelt wird, ob es sinnvoll ist, die vernunftgemäß vorhersehbaren Ergebnisse anzustreben. 4Die Norm ISO/IEC 19941:2017 ist eine wichtige internationale Norm, die einen wichtigen Bezugspunkt hinsichtlich der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung bildet, da sie technische Erwägungen zur Klärung der Komplexität eines solchen Verfahrens umfasst.