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Datenverordnung

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 22.12.2023

Zuletzt geändert am 9.9.2025

(102)

1Um das Vertrauen in Daten weiter zu stärken, ist es wichtig, dass Schutzvorkehrungen, die Unionsbürgern, der öffentlichen Hand und Unternehmen die Kontrolle über ihre Daten gewährleisten sollen, so weit wie möglich umgesetzt werden. 2Darüber hinaus sollten das Recht, die Werte und die Standards der Union unter anderem in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre sowie Verbraucherschutz gewahrt werden. 3Um einen unrechtmäßigen staatlichen Zugang der Behörden von Drittländern zu nicht-personenbezogenen Daten zu verhindern, sollten dieser Verordnung unterliegende Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten wie Cloud- und Edge-Diensten alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Systemen zu verhindern, in denen nicht-personenbezogenen Daten gespeichert werden, gegebenenfalls auch durch die Verschlüsselung von Daten, häufige Audits, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Systeme für die Sicherheitszertifizierung und die Änderung der Unternehmenspolitik.