CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

(62)

1Um sicherzustellen, dass die Hersteller in der gesamten Union vergleichbare Unterstützungszeiträume für vergleichbare Produkte mit digitalen Elementen festlegen, sollte die ADCO Statistiken über die von den Herstellern für Kategorien von Produkten mit digitalen Elementen festgelegten durchschnittlichen Unterstützungszeiträume veröffentlichen und Leitlinien herausgeben, in denen angemessene Unterstützungszeiträume für diese Kategorien angegeben sind. 2Darüber hinaus sollte die Kommission im Hinblick auf die Gewährleistung eines über den gesamten Binnenmarkt hinweg harmonisierten Ansatzes delegierte Rechtsakte erlassen können, um Mindestunterstützungszeiträume für bestimmte Produktkategorien festzulegen, wenn die von den Marktüberwachungsbehörden bereitgestellten Daten entweder darauf hindeuten, dass die von den Herstellern festgelegten Unterstützungszeiträume systematisch nicht den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien für die Festlegung der Unterstützungszeiträume entsprechen, oder darauf hindeuten, dass Hersteller aus verschiedenen Mitgliedstaaten ungerechtfertigt unterschiedliche Unterstützungszeiträume festlegen.