CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

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1Produkte mit digitalen Elementen, die ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheit oder für Verteidigungszwecke entwickelt oder verändert werden, oder Produkte, die speziell für die Verarbeitung von Verschlusssachen konzipiert sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. 2Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, mit Blick auf diese Produkte für das gleiche oder ein höheres Schutzniveau als für die Produkte zu sorgen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.