CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

(25)

1Die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für Medizinprodukte und die Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für In-vitro-Diagnostika. 2Diese Verordnungen dienen der Bewältigung von Cybersicherheitsrisiken und folgen besonderen Ansätzen, die auch dieser Verordnung zugrunde liegen. 3Insbesondere enthalten die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte, die mittels eines elektronischen Systems funktionieren oder die selbst Software sind. 4Bestimmte nicht eingebettete Software und der gesamte Lebenszyklusansatz werden ebenfalls von diesen Verordnungen erfasst. 5Nach diesen Anforderungen müssen die Hersteller bei der Entwicklung und Konstruktion ihrer Produkte Risikomanagementgrundsätze anwenden und dazu Anforderungen an IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren festlegen. 6Darüber hinaus gibt es seit Dezember 2019 spezifische Leitlinien zur Cybersicherheit von Medizinprodukten, die den Herstellern von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika Orientierungen für die Einhaltung aller einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang I dieser Verordnungen in Bezug auf die Cybersicherheit an die Hand geben. 7Produkte mit digitalen Elementen, die unter eine dieser Verordnungen fallen, sollten daher nicht von der vorliegenden Verordnung erfasst werden.