BwBBG

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr

Vom 11.7.2022

§ 9

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.