BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

Vom 12.3.1951 (BGBl. I S. 243)

Neugefasst am 11.8.1993 (BGBl. I S. 1473)

Zuletzt geändert am 20.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 440)

I. Teil
Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
§ 1
II. Teil
Verfassungsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt
Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 17
Zweiter Abschnitt
Akteneinsicht außerhalb des Verfahrens
§ 35a
III. Teil
Einzelne Verfahrensarten
Erster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1
§ 36
Zweiter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 2 und 2a
§ 43
Dritter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 3
§ 48
Vierter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 4
§ 49
Fünfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 9
§ 58
Sechster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 5
§ 63
Siebenter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 7
§ 68
Achter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8
§ 71
Neunter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10
§ 73
Zehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6 und 6a
§ 76
Elfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a
§ 80
Zwölfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 12
§ 83
Dreizehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 13
§ 85
Vierzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 14
§ 86
Fünfzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
§ 90
Sechzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6b
§ 96
Siebzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
§ 96a
IV. Teil
Verzögerungsbeschwerde
§ 97a
V. Teil
Schlußvorschriften
§ 98

§ 92

In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×