Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
Vom 12.3.1951
Neugefasst am 11.8.1993
Zuletzt geändert am 22.12.2025
In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.