BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Zuletzt geändert am 26.5.2025

Dritter Teil
Schlussbestimmungen

§ 35

Inkrafttreten

(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.

(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.