BNotO

Bundesnotarordnung

Vom 13.2.1937 (RGBl. I S. 191)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Teil 1
Das Amt des Notars
Abschnitt 1
Bestellung zum Notar
§ 1Stellung und Aufgaben des Notars
Abschnitt 2
Ausübung des Amtes
§ 14Allgemeine Berufspflichten
Abschnitt 3
Die Amtstätigkeit
§ 20Beurkundungen und Beglaubigungen
Abschnitt 4
Sonstige Amtspflichten des Notars
§ 25Beschäftigung von Mitarbeitern; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4a
Führung der Akten und Verzeichnisse
§ 35Führung der Akten und Verzeichnisse
Abschnitt 5
Abwesenheit und Verhinderung des Notars; Notarvertretung
§ 38Anzeige von Abwesenheit oder Verhinderung
Abschnitt 6
Erlöschen des Amtes; vorläufige Amtsenthebung; Notariatsverwalter
§ 47Erlöschen des Amtes
Abschnitt 7
Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 64aAnwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze
Teil 2
Notarkammern und Bundesnotarkammer
Abschnitt 1
Notarkammern
§ 65Bildung; Sitz; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
Bundesnotarkammer
§ 76Bildung; Sitz
Teil 3
Aufsicht; Disziplinarverfahren; gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
Abschnitt 1
Aufsicht
§ 92Aufsichtsbehörden
Abschnitt 2
Disziplinarverfahren
§ 95Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Abschnitt 3
Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
§ 111Sachliche Zuständigkeit

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