Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Vom 11.3.2026
(1) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.
(2) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.