Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Vom
12.2.2009
Zuletzt geändert am
19.7.2024
§ 14
Höherer Dienst
1Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.
2Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.