BKV

Berufskrankheiten-Verordnung

Vom 31.10.1997

Zuletzt geändert am 29.6.2021

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.