BKatV

Bußgeldkatalog-Verordnung

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Vom 14.3.2013

Zuletzt geändert am 2.10.2024

Anhang [1]

(zu Nummer 11 der Anlage) Tabelle 1



Geschwindigkeitsüberschreitungen

    a)
  • Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro bei Begehung
    innerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaften
    (außer bei Überschreitung für mehr als
    5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
    11.1.1bis 104030
    11.1.211 – 156050


  • Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro
    bei Begehung
    Fahrverbote in Monaten
    bei Begehung
    innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
    11.1.3bis 15 für mehr als
    5 Minuten Dauer
    oder in mehr
    als zwei Fällen
    nach Fahrtantritt
    160140
    11.1.416 – 20160140
    11.1.521 – 25175150
    11.1.626 – 302351751 Monat
    11.1.731 – 403402551 Monat1 Monat
    11.1.841 – 505604802 Monate1 Monat
    11.1.951 – 607006003 Monate2 Monate
    11.1.10über 608007003 Monate3 Monate
  • b)
  • kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro bei Begehung
    innerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaften
    (außer bei Überschreitung für mehr als
    5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
    11.2.1bis 107060


  • Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro bei Begehung
    innerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaften
    (außer bei Überschreitung für mehr als
    5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
    11.2.211 – 1512070


    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro
    bei Begehung
    Fahrverbote in Monaten
    bei Begehung
    innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
    11.2.3bis 15 für mehr als
    5 Minuten Dauer
    oder in mehr
    als zwei Fällen
    nach Fahrtantritt
    320240
    11.2.416 – 20320240
    11.2.521 – 253602801 Monat
    11.2.626 – 304804001 Monat1 Monat
    11.2.731 – 406405602 Monate1 Monat
    11.2.841 – 508007003 Monate2 Monate
    11.2.951 – 609008003 Monate3 Monate
    11.2.10über 609509003 Monate3 Monate
  • c)
  • andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge
    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro bei Begehung
    innerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaften
    11.3.1bis 103020
    11.3.211 – 155040
    11.3.316 – 207060


  • Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

    Lfd. Nr.Überschreitung
    in km/h
    Regelsatz in Euro
    bei Begehung
    Fahrverbote in Monaten
    bei Begehung
    innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
    geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
    11.3.421 – 25115100
    11.3.526 – 30180150
    11.3.631 – 402602001 Monat
    11.3.741 – 504003201 Monat1 Monat
    11.3.851 – 605604802 Monate1 Monat
    11.3.961 – 707006003 Monate2 Monate
    11.3.10über 708007003 Monate3 Monate