Vom 29.11.1952
Neugefasst am 29.9.1976
Zuletzt geändert am 29.3.2026
Bund und Länder wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse zur Gewährleistung der Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands bei der Tierart Wolf zusammen.