BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Vom 26.11.2021

Zuletzt geändert am 23.7.2024

§ 30

Leichtmatrose und Leichtmatrosin

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss

1. mindestens 15 Jahre alt sein und
2. Folgendes vorweisen können:
a) einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz  2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder
b) einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.