BFSGV

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Vom 15.6.2022

§ 15

Zusätzliche Anforderungen an Personenbeförderungsdienste

Bei Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr, ausgenommen Stadt-, Vorort- sowie Regionalverkehrsdienste, muss die Bereitstellung gewährleistet werden von:

1. Informationen über die Barrierefreiheit der Verkehrsmittel, der umliegenden Infrastruktur und Gebäude sowie die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen;
2. Informationen zu intelligenten Ticketsystemen, wie der elektronischen Reservierung und Buchung von Fahrausweisen;
3. Reiseinformationen in Echtzeit wie Fahrpläne, Informationen über Verkehrsstörungen, Anschlüsse und die Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln;
4. zusätzlichen Serviceinformationen, wie am Bahnhof im Dienst befindliches Servicepersonal, defekte Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbare Dienstleistungen.