BFSGV

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Vom 15.6.2022

§ 14

Zusätzliche Anforderungen an Telekommunikationsdienste

1Bei Telekommunikationsdiensten, die Sprachkommunikation ermöglichen, muss zusätzlich zur Sprachkommunikation Text in Echtzeit bereitgestellt werden. 2Soweit die Telekommunikationsdienste Video zur Verfügung stellen, muss ein Gesamtgesprächsdienst bereitgestellt werden.