BfAAG

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Vom 12.6.2020

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 5

Wahl des Personalrats

Der Personalrat beim Bundesamt ist bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.