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BewG
Bewertungsgesetz
Vom
16.10.1934
Neugefasst am
1.2.1991
Zuletzt geändert am
2.12.2024
Anlage 35
(zu § 241 Absatz 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
1.
Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands:
Pferdehaltung,
Pferdezucht,
Schafzucht,
Schafhaltung,
Rindviehzucht,
Milchviehhaltung,
Rindviehmast.
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands:
Schweinezucht,
Schweinemast,
Hühnerzucht,
Entenzucht,
Gänsezucht,
Putenzucht,
Legehennenhaltung,
Junghühnermast,
Entenmast,
Gänsemast,
Putenmast.
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