BewG

Bewertungsgesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 1.2.1991

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Anlage 33

(zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlage
pro Ar59,58