BewG

Bewertungsgesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 1.2.1991

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Anlage 32

(zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hofflächenpro Ar 6,62
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23