Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO)
–
Umgang mit Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte usw.)
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden
5.
Unfallverhütung
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
–
Selbstwertgefühl (Voraussetzungen für richtigen Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen)
–
Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle (Ursachen und Maßstabsverlust)
richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch (Grundregeln für richtiges/falsches Verhalten)
–
interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität
–
Umgang mit und Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (wie beispielsweise allein reisende Frauen, Homosexuelle, transgeschlechtliche Personen, Menschen mit Behinderung, Opfer schwerer Gewalt)