BerRehaG

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Vom 23.6.1994

Neugefasst am 1.7.1997

Zuletzt geändert am 2.6.2021

Vierter Abschnitt
Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung
Erster Unterabschnitt
Allgemeines

§ 10

Allgemeines

1Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen zugunsten des Verfolgten die allgemein anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften. 2Leistungen nach diesem Abschnitt werden auf Antrag erbracht; im Einzelfall können sie auch von Amts wegen erbracht werden.