Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Vom 28.8.2006
Zuletzt geändert am 19.12.2022
Die Bundesanstalt untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.