BBiG

Berufsbildungsgesetz

Vom 23.3.2005

Neugefasst am 16.4.2025

Zuletzt geändert am 28.10.2025

§ 25

Unabdingbarkeit

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.