BayVerf

Verfassung des Freistaates Bayern

Vom 15.12.1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I)

Zuletzt geändert am 11.11.2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642)

Geltungsbereich: Bayern (BY)

Erster Hauptteil
Aufbau und Aufgaben des Staates
1. Abschnitt
Die Grundlagen des Bayerischen Staates
Art. 1
2. Abschnitt
Der Landtag
Art. 13
3. Abschnitt
Der Senat
Art. 34–42(weggefallen)
4. Abschnitt
Die Staatsregierung
Art. 43
5. Abschnitt
Der Verfassungsgerichtshof
Art. 60
6. Abschnitt
Die Gesetzgebung
Art. 70
7. Abschnitt
Die Verwaltung
Art. 77
8. Abschnitt
Die Rechtspflege
Art. 84
9. Abschnitt
Die Beamten
Art. 94
Zweiter Hauptteil
Grundrechte und Grundpflichten
Art. 98
Dritter Hauptteil
Das Gemeinschaftsleben
1. Abschnitt
Ehe, Familie und Kinder
Art. 124
2. Abschnitt
Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung
Art. 128
3. Abschnitt
Religion und Religionsgemeinschaften
Art. 142
Vierter Hauptteil
Wirtschaft und Arbeit
1. Abschnitt
Die Wirtschaftsordnung
Art. 151
2. Abschnitt
Das Eigentum
Art. 158
3. Abschnitt
Die Landwirtschaft
Art. 163
4. Abschnitt
Die Arbeit
Art. 166
Schluß- und Übergangsbestimmungen
Art. 178

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