BayAGVwGO

Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Vom 20.6.1992

Zuletzt geändert am 8.7.2025

Art. 5

Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten über Besitzeinweisungen

Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet im ersten Rechtszug über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO betreffen.