BayAGVwGO

Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Vom 20.6.1992

Zuletzt geändert am 8.7.2025

Art. 3

Dienstaufsicht

Der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration übt die Dienstaufsicht über den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs aus.