Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes
Vom
10.3.2017
Neugefasst am
6.9.2021
Zuletzt geändert am
20.12.2022
§ 2
Organisation des Bundesarchivs
Der Bund unterhält ein Bundesarchiv als selbstständige Bundesoberbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde untersteht.